Grundsatz:

 

Ich nehme nur kastrierte bzw. sterilisierte Katzen und Kater in Obhut.

 

Ich kann zur Vermeidung von Ansteckungen gegen verschiedene Katzenkrankheiten nur geimpfte, entwurmte und gegen Läuse und Flöhe behandelte Tiere annehmen, um so die Gesundheit meiner anderen mir anvertrauten Pensionsgäste nicht in Gefahr zu bringen.

 

Selbstverständlich werden meine Gäste - wenn nötig - tierärztlich versorgt. 

 

 

Voraussetzungen der Inbetreuungnahme:

 

Die Katze war und ist frei von ansteckenden Krankheiten.

Eine ärztliche Bescheinigung ist bei der erstmaligen Inbetreuungnahme vorzulegen. Ebenfalls ist ein negativer Giardien-Test zu erbringen, welcher bei erstmaliger Inbetreuungnahme nicht älter als 2 Wochen sein darf.

 

Die Katze ist gegen Katzenschnupften sowie Katzenseuche (3fach-Impfung), Freigänger im Idealfall gegen Tollwut und Leukose geimpft.

Die Impfungen dürfen nicht länger als 11 Monate vor Inbetreuungnahme zurückliegen. Eine ungeimpfte Katze ist mindestens 30 Tage vor Inbetreuungnahme zu impfen. Der Impfpass ist bei Inbetreuungnahme mitzubringen und wird bei der Pension für den Zeitraum der Betreuung hinterlegt.

 

Ferner ist die Katze kastriert bzw. sterilisiert.

 

Weiterhin ist die Katze entwurmt sowie gegen Flöhe, Läuse und Zecken behandelt. Die Entwurmung ist mindestens 10 Tage und die Behandlung gegen Parasiten ist mindestens 4 Tage vor Inbetreuungnahme vorzunehmen. 

 

Die Katze ist frei von Parasiten. Eine Prüfung auf Ektoparasiten wird bei Bringung durchgführt. Sofern nur Flohkot gefunden wird, wird die Katze nicht in Betreuung genommen. 

 

Ich verweise an dieser Stelle ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen der Pension.